Ruhepause und Ruhezeit in der Ausbildung: Was Maler und Lackierer wissen sollten


Ruhepause und Ruhezeit in der Ausbildung: Was Maler und Lackierer wissen sollten

Ruhepause und Ruhezeit in der Ausbildung: Was Maler und Lackierer wissen sollten

#Betriebsmanagement

In der Ausbildung zum Maler und Lackierer gelten klare Regelungen bezüglich der Arbeitszeit, Ruhepausen und Ruhezeiten. Das Arbeitszeitgesetz schreibt sowohl die Ruhepause als auch die Ruhezeit vor - ja, das sind zwei verschiedene Dinge.

Doch wo genau liegt der Unterschied? Welche Dauer müssen die Pausen mindestens umfassen? Und was gilt jeweils für jugendliche und volljährige Auszubildende?

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Ruhepause und Ruhezeit: Die Unterschiede

Im Arbeitszeitgesetz wird zwischen Ruhepause und Ruhezeit unterschieden:

Ruhepause: Diese findet am täglichen Ausbildungstag statt. Während der Ruhepause dürfen keine Aufgaben zugewiesen oder Arbeitsleistungen gefordert werden. Die rechtlich vorgeschriebene Dauer beträgt mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden. Die Ruhepausen können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden.

Ruhezeit: Die Ruhezeit erfolgt nach Ende des Ausbildungstages. Hier beträgt die rechtlich vorgeschriebene Dauer mindestens elf ununterbrochene Stunden. Ausnahmen gibt es für bestimmte Branchen wie Gaststätten, Krankenhäuser, Landwirtschaft, Verkehrsbetriebe und den Rundfunk. In diesen Fällen kann die Ruhezeit um eine Stunde verkürzt werden, solange innerhalb von vier Wochen eine Ruhezeit von mindestens zwölf Stunden gewährt wird.

Wichtige Punkte für Maler und Lackierer

  • Der Anspruch der Ruhezeit ist gesetzlich festgehalten. Die vorgeschriebene Dauer ist das erforderliche Mindestmaß. Meister und Meisterinnen können nach eigenem Ermessen längere Ruhepausen anordnen.

  • Die elektronische Zeiterfassung eignet sich zur Dokumentation der Ruhepausen. Dabei ist nicht nur die Gewährleistung der im Voraus feststehenden Ruhepausen wichtig, sondern auch die Überprüfung, ob diese eingehalten werden.

  • Die Ruhezeit dient der Freizeit und dem Schlaf, während die Ruhepause zur kurzen Erholung im Betrieb dient.

Beispiele für Ruhepausenverweigerung

Eine Meisterin beschäftigt ihre Lehrlinge von 07 bis 21 Uhr. Am nächsten Morgen geht's dann pünktlich um 07 Uhr wieder für die Azubis los. Damit überschreitet sie die zulässige Höchstarbeitszeit. Gleichzeitig verstößt sie gegen die Mindestruhezeit von elf Stunden.

Maler und Lackierer sollten sich bewusst sein, dass die Einhaltung von Ruhepausen und Ruhezeiten nicht nur gesetzlich vorgeschrieben ist, sondern auch zur Sicherheit, Gesundheit und Leistungsfähigkeit während der Ausbildung beiträgt.

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